Zollfreilager
Mehrfach profitieren: philoro Zollfreilager
Gold ist unbestritten ein wichtiger Baustein in der Vermögensanlage und bietet Sicherheit und Absicherung in Krisenzeiten. Aber haben Sie auch schon über andere Edelmetalle nachgedacht? Silber, Platin und Palladium sind eine interessante und intelligente Alternative und Ergänzung zur traditionellen Goldanlage. Viele professionelle Investoren nutzen diese Vielfalt bereits.
Wo verwahren Sie Ihre Werte? Kennen Sie die Vorteile der Verwahrung von Edelmetallen in unserem hochgesicherten Zollfreilager? Sind Sie interessiert, an einer bankenunabhängigen Stelle Ihre Edelmetalle zu verwahren und von einer Vielzahl an Vorteilen zu profitieren?
Ihre Vorteile durch unser philoro Zollfreilager:
- Sie profitieren vom Schutz eines Hochsicherheitslagers mit Rund-um-die-Uhr Bewachung durch ein professionelles Sicherheitsteam
- Sie können sich auf kompetente und seriöse Partner verlassen und sind bankenunabhängig
- Sie geniessen absolute Transparenz und Sicherheit durch eine jährliche 6-Augen-Prüfung der Tresorbestände durch unabhängige Notare und Wirtschaftsprüfer
- Sie lagern Ihr Edelmetallvermögen ausserhalb der EU – in der Schweiz, nahe dem Flughafen Kloten
- und – nicht zuletzt – lukrieren Sie den Vorteil der Mehrwertsteuerbefreiung für Weissmetalle.
Hier finden Sie unsere Zollfreilager-Preiliste
Dazu ein kleines Rechenbeispiel:
Kaufen Sie 55 kg Silber im Wert von 28.548 CHF so zahlen Sie 2.041 CHF Mehrwertsteuer.
Kaufen Sie um denselben Wert in einem Zollfreilager, so erhalten Sie mehr als 4 kg Silber zusätzlich.
Denn Silber, Platin und Palladium können in einem Zollfreilager unversteuert gekauft, gehalten und verkauft werden. Nur bei Abholung oder Auslieferung der Weissmetalle, kommt der Steuersatz des jeweiligen Landes zur Anwendung.
Sprechen Sie uns an und nutzen Sie die Vielzahl an Vorteilen für Ihr Edelmetallvermögen.
Relevante Dokumente zum Download
- Antrag zur Verwahrung von Edelmetallen
- Reglement zur Verwahrung
- Formular für den Kauf von Edelmetallen
- Formular für den Verkauf von eingelagerten Edelmetallen
- Formular A, K und P
- Formular B
Nachweise betreffend Formular B (je nach Angabe, welche Sie unter Punkt 3.2 gemacht haben) in Form einer Kopie:
- Steuererklärung
- Einkommensnachweis
- Erbschafts-
- Schenkungsnachweis
- etc.
Bei Kunden aus dem Ausland benötigen wir eine Wohnsitzbestätigung (nicht älter als 3 Monate) anhand z.B. einer Strom- / Handyrechnung oder Meldebestätigung mit Apostille versehen.
Für die Eröffnung Ihres persönlichen philoro Zollfreilagers benötigen wir zudem eine beglaubigte Kopie Ihres Ausweises sowie alle Dokumente im Original.
FAQs zum philoro Zollfreilager
1. Ab welchen Summen bieten Sie als philoro Investments in Gold-, Silber-, und Platinprodukte im Schweizer Zollfreilager an?
Bereits ab einem Gegenwert von 5.000 CHF ist eine Einlagerung von Gold, Silber, Platin und Palladium im Zollfreilager möglich.
2. Wie hoch sind die Lagergebühren?
Die Gebühren für die Lagerung von Edelmetallen gestalten sich wie folgt:
a) Zollfreilager für Silber: 0,95 % p.a. auf den Stichtag zum Quartalsende (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.)
b) Zollfreilager für Gold und Palladium/Platin: 0,65 % p.a. auf den Stichtag zum Quartalsende (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.)
Ein Rechenbeispiel Silber:
Datum | Gewicht | Preis/Unze | Gegenwert gesamt | Kosten 0,24 % pro Quartal (exkl. 7,7 % MwSt.) | Kosten 0,95 % pro Jahr (exkl. 7,7 % MwSt.) |
---|---|---|---|---|---|
30.06.2019 | 25.000 g | 15 CHF | 12.056,52 CHF | 28,63 CHF | 114,54 CHF |
Ein Rechenbeispiel Gold:
Datum | Gewicht | Preis/Unze | Gegenwert gesamt | Kosten 0,16 % pro Quartal (exkl. 7,7 % MwSt.) | Kosten 0,65 % pro Jahr (exkl. 7,7 % MwSt.) |
---|---|---|---|---|---|
30.06.2019 | 1.000 g | 1.378,84 CHF | 44.330,70 CHF | 72,04 CHF | 288,15 CHF |
3. Sind Silber, Platin und Palladium im Zollfreilager umsatzsteuerfrei?
Ja, Silber, Platin und Palladium können im Rahmen der Einlagerung in das Zollfreilager umsatzsteuerfrei erworben und verkauft werden.
Dazu ein kleines Rechenbeispiel für Silber
Kaufen Sie 55 kg Silber im Wert von 28.548 CHF so zahlen Sie 2.041 CHF Mehrwertsteuer.
Kaufen Sie um denselben Wert in einem Zollfreilager, so erhalten Sie mehr als 4 kg Silber zusätzlich.
4. Unter welchen Bedingungen fällt für Silber, Palladium/Platin-Barren keine Umsatzsteuer beim Handel an?
Der Kauf und Verkauf von Weissmetallen, sprich Silber, Platin und Palladium ist innerhalb des Zollfreilagers von der Mehrwertsteuer befreit. Eine Steuer fällt erst dann an, wenn die Ware aus dem Zollfreilager entnommen wird und Sie sich als Kunde die Ware ausliefern lassen möchten. In diesem Fall greift die Mehrwertsteuer des jeweiligen Landes. In Österreich wären es 20 Prozent, in Deutschland 19 Prozent, etc.
5. Worauf basiert der Preisunterschied für die Einlagerung von Silber zu Gold, Palladium und Platin.
Aufgrund des Volumens der verschiedenen Edelmetalle ergibt sich ein unterschiedlicher Platzbedarf, der sich in den Kosten niederschlägt.
Hier finden Sie unsere Zollfreilager-Preiliste:
6. Wo befindet sich das Zollfreilager?
Unser Zollfreilager befindet sich in der Schweiz, nahe dem Flughafen Zürich. Das Lager wird rund um die Uhr bewacht und der Dienstleister verfügt international über ein exzellentes Renommee, da er sich auf die Einlagerung von Wertgegenständen spezialisiert hat.
7. Wie sicher läuft hier der Eigentumsnachweis und kann man sicher sein, dass die Bestände immer im Tresor sind? Wer überwacht, dass alles korrekt abläuft?
Ihre Münzen und Barren sind sicher in Hochsicherheitstresoren verwahrt. Dies garantieren wir durch ein Sechs-Augen-Prinzip, welches sich vereinfacht gesagt wie die Gewaltenteilung eines Rechtsstaats verhält. Einer der renommiertesten Dienstleister weltweit übernimmt die Ein- und Umlagerung vor Ort, Notare und Wirtschaftsprüfer zählen mindestens einmal jährlich den Bestand der Kunden und attestieren die Vollständigkeit der Ware. philoro ist der Generalunternehmer, der sich für Handel, Abwicklung und Administration verantwortlich zeigt.
8. Bleiben die Barren in den Tresoren oder werden sie an Dritte verliehen?
Nein, Ihre Edelmetalle werden nicht verliehen.
Ihre Barren und Münzen sind sicher in Hochsicherheitstresoren, welche allen modernen und allerhöchsten Ansprüchen gerecht werden, verwahrt.
Die Vollständigkeit garantieren wir durch ein Sechs-Augen-Prinzip, welches sich vereinfacht gesagt wie die Gewaltenteilung eines Rechtsstaats verhält. Einer der renommiertesten Dienstleister weltweit übernimmt die Ein- und Umlagerung vor Ort, Notare und Wirtschaftsprüfer zählen mindestens einmal jährlich den Bestand der Kunden und attestieren die Vollständigkeit der Ware. philoro ist der Generalunternehmer, der sich für Handel, Abwicklung und Administration verantwortlich zeigt.
9. Wie ist die Ware versichert?
Ihre Waren sind in einem großen Versicherungspaket abgesichert, dieses umfasst: Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Rauch, Ruß, Verpuffung, Überschallknall, Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen (bemannt und unbemannt), ihrer Teile oder ihrer Ladung, Anprall sonstiger Fahrzeuge, ihrer Teile oder ihrer Ladung), Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus bei Einbruchdiebstahl, Raub und räuberische Erpressung sowie Elementargefahren (Überschwemmung, einschließlich Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch).
philoro haftet für die Ware zum Zeitpunkt des Schadens, und nicht über den tatsächlichen unmittelbaren Schaden zur Zeit des Verlustes hinaus.
10. Wie können Anleger ohne Umsatzsteuer physisches Platin und Silber erwerben?
Der Erwerb von Anlagemünzen und Barren in Form von Gold ist von der Mehrwertsteuer befreit. Die Weissmetalle hingegen, also Silber, Platin und Palladium, werden beim Kauf versteuert. Diese Steuer wird jedoch bei einem Kauf über ein Zollfreilager, beispielsweise in der Schweiz, vermieden. Nur wenn die Ware aus dem Zollfreilager ausgeliefert wird, werden die Steuern vom jeweiligen Land erhoben.
11. Welche Sicherheit bietet das Zollfreilager? Wie können Kunden sichergehen, dass ihre Edelmetalle wirklich dort sind?
Neben dem steuerfreien Erwerb hat unser Zollfreilager den großen Sicherheitsvorteil, dass die Ware in der Schweiz, also außerhalb der EU, eingelagert wird. Zu unseren weiteren Sicherheitsmaßnahmen gehören ein hoch professionelles Sicherheitsteam und der jährliche Depotauszug, der von einem Notar und einem Wirtschaftsprüfer beglaubigt wird.
12. Warum Einlagerung im Schweizer Zollfreilager?
Tausende Anleger nutzen das Zollfreilager um Barren und Münzen aus Silber, Platin und Palladium ohne Mehrwertsteuer einkaufen zu können. Das bedeutet in der Schweiz einen um 7,7 % günstigeren Einkauf. Das Zollfreilager wird zum einen aus steuerlichen Gründen genutzt, und zum anderen, weil Kunden rund um den Globus auf die Schweiz aufgrund der zentralen Lage, der Sicherheit als neutraler Staat und den stabilen politischen Verhältnissen vertrauen. Somit wird das Edelmetallvermögen ausserhalb der EU verwahrt.
Dazu ein kleines Rechenbeispiel für Silber
Kaufen Sie 55 kg Silber im Wert von 28.548 so zahlen Sie 2.041 CHF Mehrwertsteuer.
Kaufen Sie um den selben Wert in einem Zollfreilager, so erhalten Sie mehr als 4 kg Silber zusätzlich.
Keine Mehrwersteuer = mehr Ware für Ihr Geld
13. Wie funktioniert der An- und Verkauf?
Auf unserer Internetseite finden Sie die aktuelle Preisliste und unser Bestellformular, mit dem Sie Ihren Ankauf- oder Verkauf in Auftrag geben können. Sobald ein Mitarbeiter unserer Filialen Ihren Auftrag bearbeitet, wird der finale Preis fixiert und Sie erhalten umgehend eine Auftragsbestätigung sowie eine verbindliche Rechnung mit den Zahlungsinformationen. Nachdem Ihre Zahlung eingegangen ist, wird die Ware innerhalb von 7 Werktagen in Ihr Zollfreilager geliefert.
14. Welche Produkte können im Zollfreilager gekauft und verkauft werden?
Wir haben eigens für das Zollfreilager eine ausgewählte Liste an Produkten für Sie zusammengestellt. Diese beinhaltet die international beliebtesten und renommiertesten Hersteller und Produkte.
15. Wie eröffne ich ein Zollfreilager?
Für die Eröffnung des Zollfreilagers werden die folgenden Formulare benötigt. Gerne bieten wir Ihnen per Mail, per Telefon oder auch persönlich in unseren Filialen Unterstützung beim Ausfüllen der Dokumente an.
- Formular A, Formular B – inkl. beglaubigter Kopie des Reisepasses oder ID oder Personalausweises.
- Reglement zur Verwahrung von Edelmetallen
- Antrag auf Verwahrung von Edelmetallen
Bitte berücksichtigen Sie, dass wir auf Grund der Auflagen des Schweizerischen Geldwäschegesetzes dazu verpflichtet sind Ihre Identität zu prüfen. Dies kann mittels persönlicher Begutachtung und Verifizierung des Dokuments in der Filiale erfolgen oder über Post-Verifikationsverfahren identifiziert werden.
Schritt für Schritt Anleitung: So eröffne ich ein Zollfreilager bei philoro
Schritt 1: | Laden Sie sich die folgenden Dokumente herunter: Antrag auf Verwahrung von Edelmetallen und Besondere Geschäftsbedingungen Zollfreilager. Drucken und füllen Sie diese Dokumente aus und unterschreiben Sie sie. | |
Schritt 2: | Senden Sie uns die ausgefüllten und unterschriebenen Dokumente zu. Per Post an: philoro SCHWEIZ AG, St. Gallerstraße 7, CH-9300 St-Gallen-Wittenbach, Schweiz. Oder besuchen Sie uns einfach in unserer Filiale. | |
Schritt 3: | Um Edelmetalle in das Zollfreilager zu kaufen oder aus dem Zollfreilager zu verkaufen, laden Sie sich die Dokumente Formular für den Kauf von Edelmetallen bei philoro oder Formular für den Verkauf von eingelagerten Edelmetallen an philoro herunter, füllen diese aus und lassen Sie uns diese Dokumente zukommen. |
16. Wie kaufe und verkaufe ich über das Zollfreilager?
Nach erfolgter Einreichung der Unterlagen für die Erstellung der Verträge sowie der Identifikation Ihrer Person haben Sie die Möglichkeit, Edelmetalle in Form von Gold, Silber, Platin und Palladium über unser Handelshaus zu kaufen und zu verkaufen. Bitte nutzen Sie hierzu die folgende Preisliste und das dazugehörige Bestellformular
- Formular für den Kauf von Edelmetallen bei philoro
- Formular für den Verkauf von eingelagerten Edelmetallen an philoro
17. Wie hoch sind die Versandgebühren bei Auslieferung?
Die Höhe der Versand- bzw. Transportgebühren können nicht pauschaliert werden. Diese richten sich nach dem Edelmetall (Gewicht), der Art (Barren oder Münzen) und der Menge. Sie werden vor Auslieferung über die Versandmöglichkeiten und Transportkosten informiert.